§ 12 HmbVgG Erlass von Verwaltungsvorschriften

Die für Grundsatzfragen des Vergaberechts zuständige Behörde kann Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des Vergaberechts insbesondere zu den Einzelheiten der Verfahren sowie zur Ausgestaltung der Vertragsbedingungen bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen erlassen.